Bedingungen Radmiete
mieten, reservieren, stornieren, Mietzins, Kaution, Fälligkeiten, Zahlungen
1. Mieten:a. „ mieten“ Über unser System können verfügbare Räder reserviert, storniert und gemietet werden. Eine Reservierung wird erst gültig, wenn Sie durch Ihre Anzahlung oder gesamte Zahlung die Reservierung bestätigt haben. Nach Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine Bestätigung der Reservierung.
b. Anmeldung für zukünftige Termine (45 Tage vor Reisebeginn): Die Reservierung wird erst mit einer Anzahlung von 10% des Mietzins gültig. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anzahlung eine Reservierungsbestätigung entsprechend Ihrer Wünsche bezüglich Fahrrad (Typ, Größe, Mietstation) und weiterem Ablauf.
c. Storno: Nach Ihrer Reservierung erhalten Sie eine E-Mail und einen Link zu Ihren Buchungen im geschlossen Bereich unseres Mietshops. Bis 15 Tage vor dem Termin kann die Reservierung kostenfrei storniert werden; stornieren Sie innerhalb der letzten 15 Tage vor dem Termin verfällt die Anzahlung.
d. Sie erhalten von uns zusätzlich zum Internetbeleg für Ihre Reservierungsanfrage eine Rechnung mit den Fälligkeiten für Anzahlung, Kaution und Restzahlung.
2. Kaution*: Für Pinos ist eine Kaution von 400€ bis 600€, für Rennrad 150€, MTB 150€ oder Tourenrad 100€ bar zu hinterlegen. Die Kaution wird erst zurück gezahlt, wenn das Fahrrad schadenfrei zurück gebracht wurde, oder aber alle Schäden, die durch Beschädigung oder Diebstahl entstanden sind, bezahlt wurden. Bei der Abholung ist ein gültiger Lichtbildausweis erforderlich.3. Das Fahrrad und seine Benutzung:
a. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör In einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
b. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, Insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
c. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
d. Das Fahrrad darf nur vom Mieter(Pino Captain & Stoker) gefahren werden.
e. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
4. Pflichten des Mieters:
a. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Für den Betrieb am Tag können hochwertige Abus Bügelschlösser gegen geringe Gebühr ausgeliehen werden. Das Fahrrad ist immer, ob tags oder nachts an einem festen Gegenstand zu befestigen. (zum Beispiel Laterne, Schild oder Fahrradabstellanlage). In unseren Partnerhotels sind entsprechende Anlagen installiert.
b. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
5. Reparatur: Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn Ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
6. Unfall:
a. Der Mieter ist verpflichtet, die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad In einen Unfall verwickelt wurde (Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten .
7. Diebstahl
a. Der Mieter ist verpflichtet, die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
8. Haftung
a. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
b. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurück zu geben, in dem er es übernommen hat.
c. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
9. Rückgabe des Fahrrades:
a. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurück zu geben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
b. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
c. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
d. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
10. Abschließendes: Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
a. * Unsere Partnerhotels bieten gesicherte Fahrradkeller und Radsportpakete mit Versicherung an.
Last Updated (Monday, 09 November 2009 11:49)




